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Was ist eine Generalvollmacht?

In vielen Lebenssituationen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, einer anderen Person weitreichende Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Genau dafür gibt es die Generalvollmacht. Doch was bedeutet das konkret, und welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?
Eine Generalvollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) umfassende Vertretungsmacht erteilt. Der Bevollmächtigte kann in fast allen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers handeln – etwa Verträge abschliessen, Bankgeschäfte tätigen oder Behördengänge erledigen.
Geschäftliche Vertretung: Unternehmerinnen und Unternehmer setzen eine Generalvollmacht häufig ein, damit ihre Firma auch während ihrer Abwesenheit handlungsfähig bleibt.
Private Vorsorge: Privatpersonen nutzen sie, um eine Vertrauensperson für den Fall zu bestimmen, dass sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dabei ist jedoch die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) zu beachten.
Behördengänge und Verträge: Der Bevollmächtigte kann den Vollmachtgeber gegenüber Behörden, Banken oder Vertragspartnern vertreten.
Vorteile:
Rasche Handlungsfähigkeit in Notfällen oder Abwesenheiten
Entlastung des Vollmachtgebers
Hohe Flexibilität für geschäftliche und private Belange
Risiken:
Missbrauchsgefahr, da der Bevollmächtigte sehr weitreichende Befugnisse hat
Schwierigkeiten bei der Kontrolle der getroffenen Entscheidungen
Manche Institutionen (z. B. Banken) verlangen trotz Generalvollmacht zusätzliche Formulare oder spezifische Vollmachten
Eine Generalvollmacht muss grundsätzlich schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Für gewisse Geschäfte, insbesondere solche, die öffentlich beurkundet werden müssen (z. B. Grundstücksverkäufe), reicht eine einfache Generalvollmacht jedoch nicht aus. Hier gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben.
Die Generalvollmacht ist ein mächtiges Instrument, das eine umfassende Vertretung ermöglicht. Wer eine solche Vollmacht ausstellt, sollte dies nur einer Person seines uneingeschränkten Vertrauens anvertrauen und die Vollmacht klar formulieren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um Missverständnisse und Missbrauch zu verhindern.
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