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Ordentliche Kündigung des Mietvertrags in der Schweiz – Rechtslage & wichtige Hinweise
Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist im Schweizer Obligationenrecht (OR) klar geregelt. Wer sein Mietverhältnis beenden möchte, sollte sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um eine ungültige Kündigung zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln, Fristen und gesetzlichen Grundlagen.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Die ordentliche Kündigung bezeichnet die fristgerechte Beendigung eines Mietverhältnisses, ohne dass ein besonderer Grund angegeben werden muss. Sie erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen und -termine.
Gemäss Art. 266a OR endet ein Mietverhältnis durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung.
Kündigungsfristen und Termine (Art. 266c OR)
Für Wohnräume gelten – sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde – folgende gesetzliche Bestimmungen:
Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate
Kündigungstermin: ortsübliche Termine, häufig
👉 Rechtsgrundlage: Art. 266c OR
Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eintrifft. Der Versand per Einschreiben wird empfohlen.
Form der Kündigung
Die Kündigung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich nicht ausreichend.
Die Kündigung sollte enthalten:
Kündigung der Familienwohnung – besondere Schutzvorschriften
Wichtiger Hinweis:
Für die Kündigung der Familienwohnung müssen bei Ehe und registrierter Partnerschaft beide Partner unterschreiben, auch wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterzeichnet hat.
Diese Schutzvorschrift ist zwingend und ergibt sich aus Art. 266n OR. Ziel ist es, die Familie vor einem einseitigen Verlust der gemeinsamen Wohnung zu schützen. Eine Kündigung ohne die erforderlichen Unterschriften ist ungültig.
Missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung darf nicht missbräuchlich erfolgen. Das Gesetz schützt Mieter vor Kündigungen, die gegen Treu und Glauben verstossen.
👉 Rechtsgrundlage: Art. 271 OR
In solchen Fällen kann die Kündigung angefochten werden.
Wohnungsübergabe nach Beendigung des Mietverhältnisses
Nach Ablauf des Mietverhältnisses ist die Wohnung ordnungsgemäss zurückzugeben. Gemäss Art. 267 OR muss sich die Mietsache in einem Zustand befinden, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Normale Abnutzung gilt nicht als Schaden.
Ein Übergabeprotokoll wird dringend empfohlen.
Fazit
Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags in der Schweiz ist rechtlich klar geregelt. Wer die Kündigungsfrist (Art. 266c OR), die schriftliche Form sowie die besonderen Schutzvorschriften für Familienwohnungen (Art. 266n OR) beachtet, vermeidet rechtliche Probleme. Eine professionelle Kündigungsvorlage bietet zusätzliche Sicherheit.
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