Die amtliche Hinterlegung eines eigenhändigen oder öffentlich beurkundeten Testaments in der Schweiz kostet je nach Wohnkanton einmalig zwischen 50 CHF und 350 CHF. Zuständig für die Entgegennahme und sichere Verwahrung ist entweder die kantonale Erbschaftsbehörde (wie das Nachlassgericht, die Gemeinde oder das Bezirksgericht) oder ein amtliches Notariat (Art. 504 und Art. 556 ZGB).
Mit der amtlichen Deponierung erhalten Erblasser die rechtliche Garantie, dass das Dokument im Todesfall von Amtes wegen eröffnet wird und weder verloren geht, beschädigt noch von übergangenen Angehörigen unterschlagen werden kann. Bei der Hinterlegung stellt die Amtsstelle eine offizielle Hinterlegungsbestätigung (Empfangsschein) aus und meldet die Existenz auf Wunsch an das Schweizerische Testamentsregister (ZTR).
Wichtigste Erkenntnisse auf einen Blick:
- Kantonale Kosten: Einmalige Pauschale von ca. 50 bis 200 CHF in den meisten Deutschschweizer Kantonen (z. B. Bern ca. 100 CHF, St. Gallen ca. 80 CHF, Zürich ca. 150 bis 250 CHF inkl. Notariatsgebühr).
- Zusatzkosten Testamentsregister: Die optionale Eintragung im Schweizerischen Testamentsregister (ZTR) der Notare kostet zusätzlich ca. 50 bis 100 CHF.
- Gesetzlicher Schutz: Garantiert das unverzügliche Auffinden und die amtliche Testamentseröffnung gemäss Art. 556 ZGB.
- Voraussetzung: Das Dokument muss formgültig erstellt sein (bei eigenhändigen Testamenten zu 100 % handschriftlich gemäss Art. 505 ZGB).
Rechtssicheres Testament vor der Hinterlegung verfassen
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Schweizer Testament-Vorlage & Anleitung herunterladen1. Übersicht der kantonalen Hinterlegungsgebühren
In der Schweiz ist das Gebührenwesen im Erbrecht kantonal geregelt. Aus diesem Grund variieren die Gebühren für die amtliche Entgegennahme, Registrierung und Aufbewahrung von Kanton zu Kanton. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen Gebührenansätze in ausgewählten Kantonen:
| Kanton | Zuständige Behörde / Stelle | Einmalige Gebühr (ca.) |
|---|---|---|
| Zürich (ZH) | Notariat des Wohnkreises | 150 – 250 CHF |
| Bern (BE) | Regierungsstatthalteramt / Notariat | 80 – 150 CHF |
| Luzern (LU) | Teilungsamt der Wohnsitzgemeinde | 50 – 100 CHF |
| Basel-Stadt (BS) | Erbschaftsamt Basel-Stadt | 100 – 180 CHF |
| St. Gallen (SG) | Gemeinde / Erbschaftsamt | 60 – 120 CHF |
| Aargau (AG) | Bezirksgericht | 100 – 200 CHF |
Erfahren Sie in unserem Ratgeber auch mehr über die allgemeinen Möglichkeiten zur Aufbewahrung eines Testaments in der Schweiz sowie über die Voraussetzungen für ein gültiges Dokument.
Praxis-Tipp: Die amtliche Hinterlegung schützt vor Verlust, prüft jedoch nicht den rechtlichen Inhalt Ihres Testaments auf Pflichtteilsverletzungen. Mit unserer geprüften Schweizer Testament-Vorlage und Ausfüllanleitung stellen Sie sicher, dass Ihr handschriftliches Testament juristisch einwandfrei formuliert ist, bevor Sie es deponieren.
2. Schweizerisches Testamentsregister (ZTR): Kosten und Nutzen
Der Schweizerische Notarenverband führt das Schweizerische Testamentsregister (ZTR). Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, in der registriert wird, wo ein Testament oder ein Erbvertrag hinterlegt ist (das Dokument selbst wird dort nicht digital gespeichert).
Stirbt eine Person, fragen die Behörden im ZTR nach, ob letztwillige Verfügungen registriert sind. Die einmalige Eintragungsgebühr über einen Notar beträgt üblicherweise 50 bis 100 CHF. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Sie Vermögen in mehreren Kantonen besitzen oder Ihren Wohnsitz häufig wechseln.
Für eine umfassende Vorsorge sollten Sie neben der Nachlassregelung auch an Urteilsunfähigkeit denken und einen rechtssicheren Schweizer Vorsorgeauftrag errichten.
3. Schritt-für-Schritt-Ablauf der amtlichen Hinterlegung
- Schritt 1: Formgültiges Verfassen: Schreiben Sie Ihr Testament gemäss Art. 505 ZGB vollständig von Hand, inklusive Datum, Ortsangabe und persönlicher Unterschrift.
- Schritt 2: Kuvertieren: Legen Sie das Originaldokument in ein unverschlossenes oder verschlossenes Couvert mit der Aufschrift „Testament von [Vorname Nachname, Geburtsdatum, Heimatort]“.
- Schritt 3: Persönliche Übergabe oder Einschreiben: Übergeben Sie das Couvert persönlich unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) an der zuständigen Amtsstelle Ihres Wohnorts oder senden Sie es per Einschreiben ein.
- Schritt 4: Empfangsschein aufbewahren: Sie erhalten eine offizielle Hinterlegungsbestätigung. Bewahren Sie diesen Schein bei Ihren persönlichen Unterlagen auf und informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Häufig gestellte Fragen
Kostet die Rücknahme oder Änderung eines hinterlegten Testaments extra?
In der Regel können Sie Ihr hinterlegtes Testament jederzeit persönlich gegen Vorlage eines Ausweises kostenlos oder gegen eine geringe Kanzleigebühr (ca. 20 bis 50 CHF) wieder abholen. Wenn Sie ein neues Testament deponieren, wird die reguläre Hinterlegungsgebühr meist erneut fällig.
Prüft die Behörde bei der Hinterlegung, ob mein Testament gültig ist?
Nein. Die Amtsstelle nimmt das Dokument lediglich in amtliche Verwahrung und prüft weder die Einhaltung von Formvorschriften noch Pflichtteile oder materielle Rechtsfragen. Aus diesem Grund ist es entscheidend, eine geprüfte Vorlage zu verwenden.
Ist die amtliche Hinterlegung in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, die Hinterlegung ist freiwillig. Ein formgültig von Hand geschriebenes Testament ist auch dann voll rechtskräftig, wenn es zu Hause aufbewahrt wird. Allerdings besteht zu Hause das erhebliche Risiko, dass das Dokument nach dem Tod übersehen oder vernichtet wird.
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