Aktuelle rechtliche Vorgaben gemäss ZGB einfach erklärt.
Enthält Mustertexte zum einfachen handschriftlichen Abschreiben.
Ihre Anleitung steht sofort nach dem Kauf als PDF bereit.
Das Verfassen eines Testaments (Letzter Wille) ist der wichtigste Schritt, den Sie unternehmen können, um die Zukunft Ihrer Familie abzusichern und sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert werden.
Wenn Sie in der Schweiz ohne ein gültiges Testament versterben, wird Ihr Nachlass automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das bedeutet, dass der Staat genau vorschreibt, wer Ihr Vermögen erbt, was oft nicht mit Ihren persönlichen Wünschen übereinstimmt. Indem Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen, übernehmen Sie wieder die Kontrolle.
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Nach Schweizer Erbrecht haben bestimmte Familienmitglieder (wie Ihr Ehepartner und Ihre Kinder) Anspruch auf einen "Pflichtteil" Ihres Nachlasses. Über diese strengen gesetzlichen Minima hinaus haben Sie jedoch die Freiheit, den Rest Ihres Vermögens (die "frei verfügbare Quote") genau so zu verteilen, wie Sie es für richtig halten.
Ein Testament ermöglicht es Ihnen:
Um in der Schweiz ein gültiges Testament zu verfassen, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Erstellung urteilsfähig (geistig gesund) sein.
Bitte beachten Sie, dass es in der Schweiz nicht rechtsgültig ist, einfach ein getipptes Dokument auszudrucken und zu unterschreiben, es sei denn, es wird notariell beglaubigt. Um ein gültiges "eigenhändiges Testament" kostenlos zu erstellen, schreibt das Schweizer Recht (Art. 505 ZGB) zwingend vor, dass das gesamte Dokument von Hand geschrieben werden muss. Sie müssen unsere Anleitung als Vorlage verwenden und den Text Wort für Wort mit Ihrer eigenen Handschrift auf ein leeres Blatt Papier übertragen. Zudem müssen Sie das genaue Datum (Tag, Monat, Jahr) sowie Ihre eigenhändige Unterschrift anfügen.
Das Schweizer Recht gibt Ihnen nicht die völlige Freiheit, Ihren Nachlass nach Belieben zu verteilen. Bestimmte enge Familienangehörige sind gesetzlich geschützt und haben Anspruch auf einen Mindestanteil, unabhängig davon, was in Ihrem Testament steht. Am 1. Januar 2023 hat die Schweiz diese Regeln erheblich reformiert — die grösste Änderung im Schweizer Erbrecht seit über einem Jahrhundert — wodurch Erblassern deutlich mehr Freiheit als zuvor eingeräumt wird. Falls Sie einen älteren Ratgeber oder eine alte Vorlage gesehen haben, spiegelt diese möglicherweise noch die veralteten Zahlen von vor 2023 wider.
Seit der Reform gilt Folgendes:
Ein Berechnungsbeispiel: Angenommen, Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der normalen gesetzlichen Erbfolge würde Ihr Ehepartner die Hälfte Ihres Nachlasses erhalten und Ihre beiden Kinder würden die andere Hälfte unter sich aufteilen. Wendet man die Pflichtteilsregeln an, so beläuft sich das geschützte Minimum Ihres Ehepartners auf ein Viertel (1/4) Ihres Nachlasses und das geschützte Minimum jedes Kindes auf ein Achtel (1/8). Somit verbleibt die Hälfte Ihres gesamten Nachlasses als Ihre frei verfügbare Quote — Geld und Vermögenswerte, die Sie jedem hinterlassen können, den Sie wählen: einer Wohltätigkeitsorganisation, einem Freund, einem unverheirateten Partner oder einfach als zusätzliche Anteile für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder.
Die genauen Zahlen hängen davon ab, welche Familienmitglieder Sie überleben und, falls Sie verheiratet sind, von Ihrem Güterstand, der abgewickelt wird, bevor die Erbschaft selbst berechnet wird. Wenn Ihre Situation nicht ein unkomplizierter Fall einer einzigen Ehe mit ausschliesslich gemeinsamen Kindern ist, lohnt es sich, die Zahlen vor Abschluss Ihres Testaments von einem Notar bestätigen zu lassen.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben. Um es zu widerrufen, können Sie es physisch vernichten (z. B. durch Zerreissen) oder ein neues Testament verfassen, in dem ausdrücklich steht, dass es alle früheren testamentarischen Verfügungen aufhebt und ersetzt.
Ein vollkommen gültiges Testament ist wertlos, wenn es nach Ihrem Tod niemand finden kann. In der Schweiz sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Ihr Testament zu registrieren, aber es wird dringend empfohlen.
Sichern Sie sich auch zu Lebzeiten rechtlich ab, indem Sie zusätzlich zu Ihrem Testament einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung erstellen.
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Endlich eine Anleitung, die das komplexe Schweizer Erbrecht und die neuen Pflichtteile verständlich erklärt. Ich habe mein Testament nun fertig und fühle mich rechtlich absolut abgesichert.
Sehr praktisch und leicht verständlich. Ich wusste gar nicht, dass man in der Schweiz das gesamte Dokument zwingend von Hand schreiben muss!
Ich wollte eigentlich nur ein schnelles Formular ausfüllen, bin aber sehr froh, diese Anleitung gekauft zu haben. So vermeide ich fatale Formfehler. Das Geld ist es absolut wert.
Schritt für Schritt wird ganz genau erklärt, was zu tun ist. Besonders gut fand ich das anschauliche Beispiel zur Berechnung der frei verfügbaren Quote nach der neuen Reform von 2023.
Ein äusserst hilfreicher Ratgeber. Die Musterformulierungen sind eindeutig und leicht von Hand abzuschreiben. Mein Testament ist nun rechtssicher verfasst und sicher bei der Gemeinde hinterlegt.
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