Schweizer Recht

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Aktuelle rechtliche Vorgaben gemäss ZGB einfach erklärt.

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Enthält Mustertexte zum einfachen handschriftlichen Abschreiben.

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Das Verfassen eines Testaments (Letzter Wille) ist der wichtigste Schritt, den Sie unternehmen können, um die Zukunft Ihrer Familie abzusichern und sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert werden.

Wenn Sie in der Schweiz ohne ein gültiges Testament versterben, wird Ihr Nachlass automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das bedeutet, dass der Staat genau vorschreibt, wer Ihr Vermögen erbt, was oft nicht mit Ihren persönlichen Wünschen übereinstimmt. Indem Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen, übernehmen Sie wieder die Kontrolle.

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Warum brauche ich ein Testament in der Schweiz?

Nach Schweizer Erbrecht haben bestimmte Familienmitglieder (wie Ihr Ehepartner und Ihre Kinder) Anspruch auf einen "Pflichtteil" Ihres Nachlasses. Über diese strengen gesetzlichen Minima hinaus haben Sie jedoch die Freiheit, den Rest Ihres Vermögens (die "frei verfügbare Quote") genau so zu verteilen, wie Sie es für richtig halten.
Ein Testament ermöglicht es Ihnen:

  • Unverheiratete Partner abzusichern: Ohne Testament erbt ein Konkubinatspartner nach Schweizer Recht absolut nichts.
  • Gemeinnützige Organisationen zu unterstützen: Hinterlassen Sie einen Teil Ihres Vermögens für Zwecke, die Ihnen am Herzen liegen.
  • Einen Willensvollstrecker zu ernennen: Bestimmen Sie rechtlich eine Vertrauensperson, die den komplexen administrativen Prozess der Nachlassverteilung leitet.
  • Familienstreitigkeiten zu vermeiden: Klare, dokumentierte Anweisungen reduzieren das Risiko teurer und schmerzhafter Rechtsstreitigkeiten unter den Erben drastisch.

Testierfähigkeit (Wer darf ein Testament erstellen?)

Um in der Schweiz ein gültiges Testament zu verfassen, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Erstellung urteilsfähig (geistig gesund) sein.

Wichtige rechtliche Voraussetzung: Das eigenhändige Testament

Bitte beachten Sie, dass es in der Schweiz nicht rechtsgültig ist, einfach ein getipptes Dokument auszudrucken und zu unterschreiben, es sei denn, es wird notariell beglaubigt. Um ein gültiges "eigenhändiges Testament" kostenlos zu erstellen, schreibt das Schweizer Recht (Art. 505 ZGB) zwingend vor, dass das gesamte Dokument von Hand geschrieben werden muss. Sie müssen unsere Anleitung als Vorlage verwenden und den Text Wort für Wort mit Ihrer eigenen Handschrift auf ein leeres Blatt Papier übertragen. Zudem müssen Sie das genaue Datum (Tag, Monat, Jahr) sowie Ihre eigenhändige Unterschrift anfügen.

Das Pflichtteilsrecht in der Schweiz verstehen

Das Schweizer Recht gibt Ihnen nicht die völlige Freiheit, Ihren Nachlass nach Belieben zu verteilen. Bestimmte enge Familienangehörige sind gesetzlich geschützt und haben Anspruch auf einen Mindestanteil, unabhängig davon, was in Ihrem Testament steht. Am 1. Januar 2023 hat die Schweiz diese Regeln erheblich reformiert — die grösste Änderung im Schweizer Erbrecht seit über einem Jahrhundert — wodurch Erblassern deutlich mehr Freiheit als zuvor eingeräumt wird. Falls Sie einen älteren Ratgeber oder eine alte Vorlage gesehen haben, spiegelt diese möglicherweise noch die veralteten Zahlen von vor 2023 wider.

Seit der Reform gilt Folgendes:

  • Kinder und Enkelkinder: haben Anspruch auf die Hälfte (1/2) dessen, was sie unter der normalen gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten (früher drei Viertel).
  • Ehepartner oder eingetragene Partner: haben Anspruch auf die Hälfte (1/2) ihres gesetzlichen Erbteils.
  • Eltern: haben überhaupt keinen Pflichtteil mehr — dieser Schutz wurde 2023 vollständig abgeschafft.
  • Geschwister, Konkubinatspartner, Freunde: haben nach Schweizer Recht keinen automatischen Anspruch — wenn Sie ihnen etwas hinterlassen möchten, ist Ihr Testament der einzige Weg, dies zu tun.

Ein Berechnungsbeispiel: Angenommen, Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der normalen gesetzlichen Erbfolge würde Ihr Ehepartner die Hälfte Ihres Nachlasses erhalten und Ihre beiden Kinder würden die andere Hälfte unter sich aufteilen. Wendet man die Pflichtteilsregeln an, so beläuft sich das geschützte Minimum Ihres Ehepartners auf ein Viertel (1/4) Ihres Nachlasses und das geschützte Minimum jedes Kindes auf ein Achtel (1/8). Somit verbleibt die Hälfte Ihres gesamten Nachlasses als Ihre frei verfügbare Quote — Geld und Vermögenswerte, die Sie jedem hinterlassen können, den Sie wählen: einer Wohltätigkeitsorganisation, einem Freund, einem unverheirateten Partner oder einfach als zusätzliche Anteile für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder.

Die genauen Zahlen hängen davon ab, welche Familienmitglieder Sie überleben und, falls Sie verheiratet sind, von Ihrem Güterstand, der abgewickelt wird, bevor die Erbschaft selbst berechnet wird. Wenn Ihre Situation nicht ein unkomplizierter Fall einer einzigen Ehe mit ausschliesslich gemeinsamen Kindern ist, lohnt es sich, die Zahlen vor Abschluss Ihres Testaments von einem Notar bestätigen zu lassen.

Widerruf und Änderung Ihres Testaments

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben. Um es zu widerrufen, können Sie es physisch vernichten (z. B. durch Zerreissen) oder ein neues Testament verfassen, in dem ausdrücklich steht, dass es alle früheren testamentarischen Verfügungen aufhebt und ersetzt.

Wo und wie Sie Ihr Testament sicher aufbewahren

Ein vollkommen gültiges Testament ist wertlos, wenn es nach Ihrem Tod niemand finden kann. In der Schweiz sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Ihr Testament zu registrieren, aber es wird dringend empfohlen.

  • Das Original bei einem Notar oder einer kantonalen Amtsstelle hinterlegen: Diese bewahren es sicher auf und können registrieren, dass es existiert. Die Hinterlegungsgebühren variieren je nach Kanton, typischerweise zwischen CHF 25 und CHF 200.
  • Im Zentralen Testamentenregister (ZTR) eintragen: Bitten Sie Ihren Notar, die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihres Testaments für eine bescheidene Zusatzgebühr (meist rund CHF 25–30) im ZTR der Schweiz einzutragen. Dies verrät niemandem den Inhalt Ihres Testaments — sondern nur, dass eines existiert und wo es zu finden ist, damit es nach Ihrem Tod lokalisiert werden kann.
  • Vermeiden Sie mehrere Kopien: Wenn Sie Ihr Testament später aktualisieren oder widerrufen, können herumliegende alte Kopien bei Ihren Erben zu Verwirrung und Verzögerungen führen, da jedes gefundene Testament von den Behörden formell eröffnet werden muss.

Sichern Sie sich auch zu Lebzeiten rechtlich ab, indem Sie zusätzlich zu Ihrem Testament einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung erstellen.

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Häufig gestellte Fragen

Gemäss Schweizer Recht ist ein ausgedrucktes PDF als Testament absolut ungültig. Ein Testament muss zwingend von Anfang bis Ende von Hand geschrieben werden. Unsere Anleitung liefert Ihnen dafür die perfekten Formulierungen zum Abschreiben.

Nein. Wenn Sie Ihr Testament gemäss unserer Anleitung vollständig handschriftlich verfassen, datieren und unterschreiben, ist es auch ohne Notar zu 100% rechtsgültig.

Bewahren Sie es an einem sicheren, aber leicht auffindbaren Ort auf (z.B. bei Ihren wichtigsten Dokumenten). Für maximale Sicherheit empfehlen wir, das Testament bei Ihrer Wohngemeinde oder einem Notar offiziell zu hinterlegen.

Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach Schweizer ZGB. Das Vermögen wird starr nach Verwandtschaftsgrad verteilt, was oft nicht den persönlichen Wünschen (z.B. Begünstigung des Lebenspartners) entspricht.

In der Regel nicht. Ehepartner und Nachkommen haben in der Schweiz ein Anrecht auf einen sogenannten Pflichtteil. Eine komplette Enterbung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Unsere Anleitung erklärt Ihnen diese Pflichtteile im Detail.

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