Der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht (Art. 470 und 471 ZGB) ist der unentziehbare Mindestanteil am Nachlass, den der Erblasser bestimmten gesetzlichen Erben nicht vorenthalten darf. Mit der grossen Schweizer Erbrechtsreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Pflichtteile der Nachkommen spürbar gesenkt und der Pflichtteil der Eltern vollständig abgeschafft. Dadurch hat sich die frei verfügbare Quote massiv vergrössert, sodass Erblasser heute viel flexibler über ihr Vermögen verfügen können.
Wer ein rechtssicheres Testament verfasst, muss diese neuen gesetzlichen Quoten präzise einhalten. Eine Verletzung der Pflichtteile macht ein Testament zwar nicht automatisch ungültig, gibt den benachteiligten Pflichtteilserben jedoch das Recht, die Verfügungen mittels einer Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB) vor Gericht anfechten zu lassen.
Wichtigste Erkenntnisse zur Erbrechtsreform 2023 auf einen Blick:
- Kinder / Nachkommen: Der Pflichtteil beträgt seit 2023 nur noch 1/2 (50%) des gesetzlichen Erbanspruchs (vorher 3/4 bzw. 75%).
- Eltern: Haben seit dem 1. Januar 2023 überhaupt keinen Pflichtteilsanspruch mehr (0%).
- Ehepartner / Eingetragene Partner: Der Pflichtteil bleibt unverändert bei 1/2 (50%) des gesetzlichen Erbanspruchs.
- Freie Quote: Erblasser können über einen wesentlich grösseren Vermögensanteil frei verfügen (z.B. für Konkubinatspartner oder gemeinnützige Organisationen).
- Rechtssicherheit: Geprüft nach Schweizer ZGB durch das OnlineDokument.ch Rechtsteam.
Rechtssicheres Testament ohne Pflichtteilsverletzung verfassen
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Schweizer Testament-Vorlage & Anleitung herunterladen1. Wie hoch sind die Pflichtteile nach Schweizer Recht?
Um den Pflichtteil korrekt zu berechnen, unterscheidet das ZGB zwischen dem gesetzlichen Erbanspruch (was jemand ohne Testament erben würde) und dem Pflichtteil (dem unentziehbaren Mindestanteil). Wie Sie die gesamte Erbfolge im Detail aufsetzen, erläutern wir ausführlich in unserem Grundsatzleitfaden Wie schreibe ich ein Testament in der Schweiz?.
| Erbenkategorie | Gesetzlicher Erbanspruch | Pflichtteil bis 2022 | Pflichtteil ab 2023 (Aktuell) |
|---|---|---|---|
| Nachkommen (Kinder) | 100% (allein) oder 50% (neben Ehepartner) | 3/4 des Erbanspruchs | 1/2 des Erbanspruchs (50%) |
| Ehegatte / Eingetragener Partner | 50% (neben Kindern) oder 75% (neben Eltern) | 1/2 des Erbanspruchs | 1/2 des Erbanspruchs (50%) |
| Eltern | Nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind | 1/2 des Erbanspruchs | 0% (Vollständig abgeschafft) |
| Geschwister & Konkubinatspartner | Geschwister nur ohne Kinder/Eltern; Partner 0% | 0% | 0% (Kein gesetzlicher Schutz) |
Praxis-Tipp: Konkubinatspartner haben nach Schweizer Recht weder einen gesetzlichen Erbanspruch noch einen Pflichtteil. Dank der Erbrechtsreform 2023 können Sie Ihren Partner nun jedoch über die vergrösserte freie Quote von bis zu 50% maximal absichern. Mit unserer geprüften Schweizer Testament-Vorlage und Ausfüllanleitung setzen Sie diese Berechnungen rechtssicher um.
2. Formvorschriften und Notarkosten beachten
Viele Erblasser befürchten, für eine rechtskonforme Pflichtteilsregelung zwingend ein teures Notariat beauftragen zu müssen. Wie in unserer Analyse Muss ein Testament in der Schweiz notariell beglaubigt werden? dargelegt, ist ein eigenhändiges Testament vor dem Gesetz genauso bindend wie eine öffentliche Urkunde. Sie sparen dabei die Notargebühren von bis zu CHF 2'500 (siehe unseren detaillierten Kostenvergleich in Wie viel kostet ein Testament beim Notar in der Schweiz?).
Wichtig ist dabei einzig, dass Sie alle zwingenden Formvorschriften nach Art. 505 ZGB einhalten. Welche exakten Angaben auf dem Dokument stehen müssen, erklärt unser Ratgeber Was muss in einem handschriftlichen Testament stehen?.
3. Schritt-für-Schritt: So berücksichtigen Sie Pflichtteile im Testament
- Schritt 1: Gesetzliche Erben erfassen: Prüfen Sie, wer zu Ihren pflichtteilsgeschützten Erben gehört (Ehepartner, Nachkommen).
- Schritt 2: Freie Quote berechnen: Ermitteln Sie, welcher Anteil Ihres Vermögens gebunden ist und worüber Sie frei verfügen möchten.
- Schritt 3: Vorlage und Formulierungshilfen nutzen: Verwenden Sie die juristischen Textbausteine aus unserer Schweizer Anleitung.
- Schritt 4: Vollständig von Hand niederschreiben: Gemäss Art. 505 ZGB muss der gesamte Text handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Testament die Pflichtteile verletzt?
Ein solches Testament ist nicht automatisch nichtig. Die übergangenen Erben müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme eine gerichtliche Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB) einreichen. Tun sie dies nicht, wird das Testament wie geschrieben vollstreckt.
Können Kinder vollständig enterbt werden?
Eine vollständige Enterbung (Art. 477 ZGB) ist in der Schweiz nur unter extremen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn der Nachkomme eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder ihm nahestehende Personen begangen oder familienrechtliche Pflichten schwer verletzt hat. Ein blosser Kontaktabbruch reicht dafür nicht aus.
Gelten alte Testamente vor 2023 nach neuem Recht weiter?
Ja, bestehende Testamente bleiben gültig. Stirbt der Erblasser nach dem 1. Januar 2023, gilt für die Beurteilung der Pflichtteile automatisch das neue Recht. Es empfiehlt sich jedoch, bestehende Formulierungen wie „Ich setze meine Kinder auf den Pflichtteil“ zu überprüfen, da damit nun 50% statt früher 75% gemeint sind.
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