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Von Anfang bis Ende begleiten wir Sie mit leicht verständlichen Anweisungen.

Nur 10-15 Minuten

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Das Ausfüllen der meisten Formulare dauert nur 10–15 Minuten. So schnell und einfach geht es.

Sparen Sie CHF 200 - 400

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Im Durchschnitt sparen Sie zwischen CHF 200 und CHF 400 im Vergleich zur Beauftragung eines herkömmlichen Anwalts.

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Unsere SVA-Vollmacht ist ein unverzichtbares Instrument, wenn Sie eine andere Person oder Firma damit beauftragen möchten, Ihre Angelegenheiten bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) zu erledigen. Gerade bei komplexen Themen wie AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen oder Nachzahlungen ist eine formelle Vollmacht zwingend erforderlich, damit Ihr Vertreter Unterlagen einreichen, Auskünfte einholen und fristgerecht handeln darf. Ohne eine gültige Vollmacht darf die SVA Zürich aus Datenschutz- und Rechtsgründen keine Informationen an Dritte herausgeben oder Anträge bearbeiten. Mit unserem klar strukturierten Formular können Sie schnell und rechtssicher die Vertretung übertragen, sparen Zeit, vermeiden bürokratische Fehler und stellen sicher, dass Ihre Sozialversicherungsangelegenheiten professionell und fristgerecht bearbeitet werden.

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Vertraut von Kunden in der ganzen Schweiz

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Häufig gestellte Fragen

Eine SVA-Vollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie einer anderen Person oder Firma erlauben, Sie gegenüber den Sozialversicherungsanstalten (SVA) Ihres Wohnkantons oder eines anderen Kantons in der Schweiz zu vertreten. Dazu gehört das Einreichen von Unterlagen, Einholen von Auskünften und Bearbeiten von Anträgen für AHV, IV, ALV, EO, Familienzulagen und andere Sozialversicherungen. Die Vollmacht ist besonders nützlich, wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können oder die Verwaltung Ihrer Sozialversicherungsangelegenheiten einem vertrauenswürdigen Vertreter überlassen möchten.

Ohne Vollmacht darf die SVA aus Datenschutz- und Rechtsgründen keine Informationen an Dritte herausgeben oder Anträge bearbeiten. Die Vollmacht ist daher notwendig, wenn Sie möchten, dass jemand anderes Ihre Angelegenheiten rechtlich korrekt und fristgerecht erledigt.

Sie können jede natürliche Person oder Firma bevollmächtigen, der Sie vertrauen. Der Bevollmächtigte handelt in Ihrem Namen und darf alle in der Vollmacht festgelegten Aufgaben gegenüber der SVA übernehmen.

für nur 29/- CHF

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