Die Kosten für die Erstellung und Beurkundung eines Testaments bei einem Notar in der Schweiz liegen im Durchschnitt zwischen 600 und 2'500 CHF. Bei sehr komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensnachfolgen oder umfangreichen Erbverträgen können die Gesamtkosten bei spezialisierten Erbrechtsanwälten und Notariaten auch 3'000 bis 5'000 CHF übersteigen.

Die Höhe der Notargebühren variiert in der Schweiz erheblich, da das Notariatswesen kantonal geregelt ist. Während in Kantonen mit Amtsnotariat (wie Zürich) feste kantonale Gebührentarife gelten, rechnen freiberufliche Notare in Kantonen wie Bern, Basel, Genf oder der Waadt meist nach Stundensätzen zwischen 250 und 450 CHF pro Stunde ab.

Kostenübersicht auf einen Blick:

  • Einfaches öffentliches Testament: ca. 600 bis 1'200 CHF.
  • Ausführliche Beratung & massgeschneiderter Entwurf: ca. 1'200 bis 2'500 CHF.
  • Ehe- und Erbvertrag (Kombination): ca. 1'800 bis 4'000 CHF.
  • Amtliche Hinterlegungsgebühr: einmalig ca. 50 bis 150 CHF (kantonsabhängig).
  • Geprüft nach Schweizer ZGB (Erbrechtsreform 2023) durch das OnlineDokument.ch Rechtsteam.

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Detaillierte Zusammensetzung der Notarkosten in der Schweiz

Eine Notarrechnung für ein Testament setzt sich in der Regel aus drei Hauptkomponenten zusammen:

Kostenposition Beschreibung Typischer Betrag
Erstberatung & Analyse Prüfung der Familiensituation, Pflichtteile und Vermögenswerte 200 bis 700 CHF
Redaktion & Ausarbeitung Juristische Formulierung des Testamentsentwurfs 250 bis 1'200 CHF
Öffentliche Beurkundung Förmliche Verlesung, Genehmigung und Beizug von 2 Zeugen 150 bis 600 CHF
Gesamtkosten Notariat Komplettes notarielles Testament 600 bis 2'500 CHF

Kantonale Unterschiede beim Notariat in der Schweiz

Je nachdem, in welchem Kanton Sie Ihren Wohnsitz haben, unterscheidet sich das Abrechnungssystem grundlegend:

  • Kanton Zürich & Notariate mit staatlicher Organisation: Die Notariatsgebühren richten sich nach der kantonalen Notariatsgebührenverordnung (GebVN). Die Beurkundungsgebühr ist degressiv nach Nachlasswert gestaffelt, zuzüglich Zeitaufwand.
  • Kanton Bern, Basel, Aargau & freies Notariat: Freiberufliche Notare vereinbaren meist ein Honorar nach Zeitaufwand (Stundensatz ca. 280 bis 420 CHF/Std. plus MWST und Auslagen).
  • Westschweizer Kantone (Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis): Die Tarife unterliegen kantonalen Reglementen mit Mindest- und Höchstsätzen.

Zusatzkosten: Was kostet die Eröffnung und Hinterlegung?

Neben der reinen Erstellung des Testaments fallen im Schweizer Erbrecht noch zwei weitere amtliche Gebühren an:

  1. Amtliche Hinterlegung zu Lebzeiten: Um das Dokument vor Verlust, Diebstahl oder Vernichtung zu schützen, wird es beim kantonalen Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder Notariat hinterlegt. Dies kostet einmalig 50 bis 150 CHF.
  2. Testamentseröffnung nach dem Tod: Nach dem Ableben eröffnet die zuständige Behörde (z. B. Bezirksgericht oder Friedensrichter) das Dokument für die gesetzlichen und eingesetzten Erben. Die Gebühren hierfür betragen je nach Nachlassvermögen 300 bis 1'200 CHF.

So sparen Sie über 90 % der Kosten mit einem eigenhändigen Testament

Nach Art. 505 ZGB ist ein vollständig eigenhändig geschriebenes Testament rechtlich genauso verbindlich wie ein notarielles Testament. Wenn Sie keine hochkomplizierten Unternehmenskonstrukte regeln müssen, können Sie Ihr Testament problemlos ohne Notar erstellen:

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  • Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt Anleitung unter Berücksichtigung der Schweizer Erbrechtsreform 2023 (erweiterte frei verfügbare Quote, reduzierte Pflichtteile).
  • Schreiben Sie den Text vollständig von Hand ab, setzen Sie Datum und Unterschrift.
  • Sie erhalten optimale Rechtssicherheit zu einem Bruchteil der Notarkosten.

Häufige Fragen

Verlangt der Notar einen prozentualen Anteil am Erbe?

In den meisten Schweizer Kantonen nicht für die reine Testamentserrichtung, sondern feste Gebührentarife oder Stundensätze. Wenn der Notar jedoch zusätzlich als Willensvollstrecker (Willensvollstreckung) eingesetzt wird, verrechnet er nach dem Tod meist nach Aufwand oder 1 bis 3 % des Bruttonachlasswertes.

Kann ich vorab eine Kostenschätzung vom Notar verlangen?

Ja. In der Schweiz sind freiberufliche Notare und Notariatsbüros verpflichtet, Erblassern vorab eine transparente Honorarschätzung auf Basis der Familiensituation und des voraussichtlichen Zeitaufwands abzugeben.